DUCTHIENS-AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) /
GENERAL TERMS AND CONDITIONS
Stand: 01.01.2025
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vertragsabschluss
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von DUC THIEN PHOTOGRAPHY, vertreten durch Duc‑Thien Pham, (nachfolgend: „Auftragnehmer“, „Fotograf“) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen einschließlich künftiger Geschäfte mit denselben Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) "Bilddaten"/"Fotografien" im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Werke und Arbeitsergebnisse – unabhängig von der technischen Form oder dem Medium (Papierabzüge, Leinwand, Alben, digitale Dateien wie JPEG/TIFF auf Datenträgern oder per Download, Negative, Dias etc.).
(4) Der Auftragnehmer ist in der Bildauffassung sowie in der künstlerisch‑technischen Gestaltung frei. Reklamationen hieraus (z. B. wegen einer bestimmten Bildästhetik, Farbwiedergabe oder Perspektive) sind ausgeschlossen. Wünsche des Auftraggebers werden, soweit möglich, berücksichtigt; ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
(5) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt mit schriftlicher oder elektronischer Bestätigung des Angebots oder durch Übersendung eines unterzeichneten Auftrags/Vertrags zustande.
(6) Die unter "Dauer" angegebenen Stunden (z. B. „8 Stunden Reportage“) bezeichnen zusammenhängende, volle Zeitstunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes (Aufteilung/Blockung) schriftlich vereinbart ist.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung geeigneter Dritter (Assistent:innen, Second Shooter, Labor, Druckdienstleister etc.) zu bedienen.
(8) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Angebotes oder Zusendung des Auftrages zustande.
Vertragspartner, Anschrift
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist die
DUC THIEN PHOTOGRAPHY
vertreten durch die Gesellschafler:
Duc-Thien Pham
Postfach: Postfach Möllner Landstr.49, 22111 Hamburg
Telefon: +49 176 61095624
Email: ducthienphotography@gmail.com
Web: www.ducthienphotography.com
Die Betriebs-Nr: 2931216117 bei der Handwerkskammer Hamburg - GewA 1- IGN: 01101135
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 46/ 183/04367
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des Auftrags gefertigten Fotografien/Lichtbildwerken zu.
(2) Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt der Auftragnehmer dem/den Auftraggeber(n) ein einfaches, nicht übertragbares privates Nutzungsrecht an den überlassenen Bilddaten ein. Die private Nutzung umfasst insbesondere das Speichern, Vervielfältigen, Ausdrucken für private Zwecke und das Posten/Teilen in sozialen Netzwerken.
(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung (z. B. durch Unternehmen, Dienstleister, Dritte), der Weiterverkauf, die Bearbeitung/Verfremdung (Composings/Montagen) sowie die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und ggf. einer gesonderten Vergütung. Die Nutzung von Netzwerk‑eigenen Filter‑/Bearbeitungsfunktionen (z. B. Instagram, Facebook) im Rahmen der privaten Nutzung bleibt zulässig.
(4) Der/Die Auftraggeber benennt/benennen den Auftragnehmer bei Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken oder sonstigen Medien als Urheber („Foto: DUC THIEN PHOTOGRAPHY“ oder „© DUC THIEN PHOTOGRAPHY“), sofern dies technisch/üblich möglich ist. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche begründen.
(5) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitete hochauflösende Bilddaten im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten (RAW) ist grundsätzlich ausgeschlossen; eine Herausgabe kann nur nach gesonderter, schriftlicher Vereinbarung und Vergütung erfolgen. Die Fotoauswahl (Final Selection) erfolgt durch den Auftragnehmer.
(6) Eine Aufbewahrung/Archivierung der digitalen Bilddaten über die Übergabe hinaus ist nicht geschuldet. Eine etwaige freiwillige Speicherung erfolgt ohne Gewähr und kann jederzeit beendet werden.
(7) Eigenwerbung/Referenznutzung: Der Auftragnehmer darf ausgewählte Fotografien zur eigenen Darstellung und Eigenwerbung (z. B. Website, Blog, Social Media, Portfolio, Ausstellungen, Wettbewerbe, Fachpublikationen) verwenden. Vor einer Veröffentlichung werden die in Betracht kommenden Bilder dem/den Auftraggeber(n) vorab per E‑Mail übermittelt; diese können einzelnen Bildern zustimmen oder widersprechen. Eine vollständige Sperrung jeglicher Veröffentlichung kann bei Vertragsschluss gegen Zahlung eines pauschalen Zusatzhonorars von 400,00 EURvereinbart werden („Buy‑Out‑Privatheit“). Auf Wunsch kann eine Veröffentlichung ohne Namensnennung der Auftraggeber erfolgen.
(8) Gäste/Family‑Use: Hochzeitsgäste und engste Familienangehörige der Auftraggeber erhalten über die Auftraggeber dieselben privaten Nutzungsrechte (§ 2 Abs. 2) an den von den Auftraggebern weitergegebenen Dateien (insbesondere zum privaten Teilen in sozialen Netzwerken). Eine kommerzielle Nutzung durch Gäste/Familie ist ausgeschlossen.
§3 Vergütung, Umsatzsteuer, Nebenkosten
(1) Für die Herstellung der Fotografien und die Erbringung der Leistungen wird das vereinbarte Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder Pauschale berechnet. Alle Preisangaben verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich als Brutto ausgezeichnet – als Netto‑Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Umsatzsteuerstatus/Regelbesteuerung ab 2025: Sofern und soweit der Auftragnehmer nicht (mehr) unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG fällt oder auf diese verzichtet, werden Leistungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) berechnet. Gilt/galte für ein Angebot zunächst § 19 UStG (ohne Ausweis/Erhebung von USt) und erfolgt die Leistungserbringung erst nach Eintritt der Regelbesteuerung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzliche Umsatzsteuer nachträglich zu berechnen. Der Auftraggeber erklärt sich mit der entsprechenden Rechnungsberichtigung einverstanden.
(3) Anzahlung / Fälligkeit: Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig; Zahlungseingang binnen 14 Tagen (Überweisung oder Barzahlung). Der Termin gilt erst nach Zahlungseingang als verbindlich reserviert. Der Restbetrag (50 %) ist binnen 14 Tagen nach der Hochzeit/Leistungserbringung fällig. Rechnungen werden in der Regel elektronisch per E‑Mail übermittelt.
(4) Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bleiben gelieferte Fotos/Produkte sowie Nutzungsrechte Eigentum des Auftragnehmers; Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung (§ 2 Abs. 2) über.
(5) Verzug / Mahnung: Nach Fälligkeit gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p. a. berechnet; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Mahnspesen und notwendige (auch außergerichtliche) Rechtsverfolgungskosten trägt der Auftraggeber.
(6) Reise‑ und Nebenkosten: An‑ und Abreise erfolgen jeweils ab Hamburg. Reisekosten werden – sofern nicht ausdrücklich pauschaliert – wie folgt berechnet: 0,50 EUR je gefahrenem km (PKW) oder die tatsächlich entstehenden Kosten bei Bahn/Flug (gegen Beleg). Notwendige Übernachtungen (i. d. R. bis zu 2 Nächte zur Terminsicherung) werden zu den tatsächlichen Kosten berechnet; alternativ stellt der Auftraggeber ein Doppelzimmer in der Nähe des Einsatzortes. Sonstige Auslagen (z. B. Parkgebühren, Material, Porto/Verpackung) trägt der Auftraggeber. Während längerer Reportagen stellt der Auftraggeber angemessene Verpflegung (Essen/ Getränke) unentgeltlich bereit. Bei Hochzeitsreportagen ab einer Dauer von vier Stunden wird dem Fotografen und ggf. seinem Team ein Platz zum Essen gemeinsam mit den Gästen und dem Brautpaar zur Verfügung gestellt, um eine angenehme und respektvolle Arbeitsatmosphäre während der Feier zu gewährleisten.
(7) Verlängerungen/Mehraufwand: Wünscht der Auftraggeber eine spontane Verlängerung am Einsatztag oder wird die vorgesehene Zeit aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen überschritten, so wird je angefangener Stunde ein Honorar von 300,00 EUR zzgl. gesetzlicher USt berechnet (sofern nicht abweichend vereinbart). Bereits begonnene Arbeiten sind zu vergüten; Änderungswünsche nachträglich verursachen zusätzlichen Aufwand, der gesondert berechnet wird.
§ 4 Leistungszeit, Lieferung, Abnahme, Beanstandungen
(1) Liefertermine für Fotos/Produkte sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Andernfalls gelten übliche, unverbindliche Bearbeitungszeiten.
(2) Die Übergabe der Bilddaten erfolgt in der Regel per passwortgeschützter Online‑Galerie/Downloadlink. Physische Produkte (Alben/Prints) werden – soweit vereinbart – gesondert geliefert.
(3) Abnahme/ Rügepflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Arbeiten binnen 14 Tagen nach Zugang zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb dieser Frist schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Rüge, gelten die Leistungen als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Unerhebliche Abweichungen in Farbe/Ton/Format begründen keinen Mangel.
§ 5 Haftung, Gefahrübergang
(1) Für Schäden gleich welcher Art haftet der Auftragnehmer – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für Schäden oder Verlust von Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden/Mängel/Verluste durch Subunternehmer/Lieferanten, die ihre Leistungen in eigener Verantwortung erbringen (z. B. Labor, Buchbinder), ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen; etwaige Ansprüche sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Dritten geltend zu machen.
(3) Höhere Gewalt / Ausfall: Organisation und Ausführung erfolgen mit größter Sorgfalt. Kann der Auftragnehmer aufgrund unvorhersehbarer Umstände, die er nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Unfall, Umwelteinflüsse, Verkehrs‑/Infrastrukturstörungen), einen Termin nicht oder verspätet wahrnehmen, haftet er nicht für daraus resultierende Schäden. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Fall nach Kräften um gleichwertigen Ersatz (Ersatzfotograf), ohne hierzu verpflichtet zu sein.
(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson auf den Auftraggeber über.
§ 6 Rücktritt, Stornierung, Terminverschiebung
(1) Schriftform: Jede Stornierung/Terminänderung bedarf der Schriftform (E‑Mail genügt, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart wurde).
(2) Terminreservierungsgebühr/Anzahlung: Die Anzahlung gemäß § 3 Abs. 3 dient der Terminreservierung und wird im Stornofall als Aufwandsentschädigung einbehalten.
(3) Stornopauschalen (regulär): Bei Stornierung durch den Auftraggeber fallen – zusätzlich zur einbehaltenen Terminreservierungsgebühr – folgende Pauschalen an:
-
bis 12 Wochen vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme,
-
bis 4 Wochen vor dem Termin: 80 % der vereinbarten Gesamtsumme,
-
ab 4 Wochen vor dem Termin oder am Veranstaltungstag: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme.
(4) Ausnahmen/Terminverschiebung: In begründeten Fällen wie schwerer Krankheit der Brautleute oder Todesfall in der engsten Familie, die zur Absage der Trauung/Feier führen, kann der Auftragnehmer nach billigem Ermessen auf Pauschalen ganz/teilweise verzichten; entsprechende Nachweise können verlangt werden. Wetterbedingte Absagen bei Portrait‑/Paarshootings sind grundsätzlich Terminverschiebungen; bewölkter Himmel/leichter Regen rechtfertigen keine Stornierung – alternative Aufnahmeorte sind möglich.
(5) Verbraucher‑Widerruf bleibt von den vorstehenden Stornoregeln unberührt (vgl. § 8). Bei bereits begonnenen Leistungen schuldet der Auftraggeber Wertersatz.
§ 7 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich nach Maßgabe der jeweils gültigen Datenschutzgesetze.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung (Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers. Daten werden nur an Dritte weitergegeben, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist (z. B. Druck/Labor/Versand) oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher (Fernabsatz)
(1) Widerrufsbelehrung: Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
(2) Ausübung: Der Widerruf ist in eindeutiger Erklärung (z. B. Brief oder E‑Mail) zu richten an:
DUC THIEN PHOTOGRAPHY
Postfach: Postfach Möllner Landstr. 49, 22111 Hamburg
Telefon: +49 176 61095624
Email: ducthienphotography@gmail.com
Web: www.ducthienphotography.com
(3) Wertersatz / Erlöschen: Verlangt der Verbraucher, dass der Auftragnehmer während der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen soll, so hat der Verbraucher Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
(4) Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren; ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften am gewöhnlichen Aufenthalt des Verbrauchers bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand: Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Schriftformklausel: Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen/Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Regelungslücken sind entsprechend zu schließen.
